Arbeitsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen und
weitere Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden gehören bei uns zum Standard
und werden von uns nicht gesondert berechnet.
Außerdem stehen wir für Sie bereit und begleiten die
Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder die Lohnsteuerprüfung der
Finanzbehörden. So brauchen Sie auch hier keinen erhöhten Stresslevel zu haben.
Da wäre das Einbuchen der Lohnkonten in die Finanzbuchhaltung. Dazu kommt die Pflege der Lohnkonten und der Monatsabschluß. Sollten sich hier Kontendifferenzen zeigen, können wir uns gleich um die Bereinigung kümmern, zum Beispiel durch die Prüfung der Beitragsnachweise, der AAG-Erstattungen oder der Korrektur der Lohnsteuer.
Haben Sie Arbeitszeitvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern, so führen wir gern die Arbeitszeitkonten für Sie und übernehmen auch gern die Daten aus Ihrer elektronischen Arbeitszeiterfassung in unser System.