Arbeitsbescheinigungen, Verdienstbescheinigungen und weitere Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden gehören bei uns selbstverständlich zum Service und werden von uns nicht gesondert berechnet.
Außerdem stehen wir für Sie bereit und begleiten Sie bei evtl. Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung oder der Lohnsteuerprüfung der Finanzbehörden. So brauchen Sie auch hier keinen erhöhten Stresslevel zu haben.
Sie benötigen weniger das komplette Paket, sondern bevorzugen Teilbereiche in der Lohnabrechnung? Gerne doch. Auch hier freuen wir uns, wenn wir Sie unterstützen dürfen.
Da wäre das Einbuchen der Lohnkonten in die Finanzbuchhaltung. Dazu kommt die Pflege der Lohnkonten und der Monatsabschluss. Sollten sich hier Kontendifferenzen zeigen, können wir uns gleich um die Bereinigung kümmern, zum Beispiel durch die Prüfung der Beitragsnachweise, der AAG-Erstattungen oder der Korrektur der Lohnsteuer.
Haben Sie Arbeitszeitvereinbarungen mit Ihren Mitarbeitern, so führen wir gern die Arbeitszeitkonten für Sie und übernehmen auch gern die Daten aus Ihrer elektronischen Arbeitszeiterfassung in unser System.