Steuerkanzleien und mittelständische Unternehmen
Ich erstelle die Lohnabrechnungen, berechne Zeitzuschläge (Nacht, Feiertag- und Sonntagszuschlag) Urlaubstage und achten auf die Einhaltung des Mindestlohnes.
Die monatlichen Beitragsnachweise werden an die Krankenkassen versendet. Mit den Krankenkassen besteht ein regelmäßiger Kontakt. Auch die SV-Meldungen gehen geprüft an die Krankenkassen . Für Unternehmen mit Stundenlöhnern kann gerne vorab eine Beitragsschätzung erstellt werden, um die Löhne im Folgemonat abzurechnen.
Die Lohnsteuer wird bei der Lohnberechnung ermittelt und je nach Voraussetzung monatlich, vierteljährlich oder jährlich an das Finanzamt versendet. Am Jahresende wird die Lohnsteuerbescheinigung mittels ElStam an das Finanzamt digital übermittelt.
Arbeitsbescheinigung (BEA) für ausgeschiedene Mitarbeiter, oder Verdienstbescheinigungen, Wohngeldbescheinigungen erstelle ich gerne für Sie.
Die AAG Anträge bei AU reiche ich elektronisch bei der Krankenkasse ein. Ebenfalls die Verdienstbescheinigung bei der Berechnung von Krankengeld.
Die Dt. Rentenversicherung prüft turnusmäßig alle 3 Jahre die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnnachweise für die Berufsgenossenschaften. Hier kann ich für Sie die Prüfung begleiten und bei Fragen Auskunft erteilen.
Auch bei der Prüfung der Lohnsteuer durch das Finanzamt können Sie auf mein Wissen zählen.
Mein Büro verfügt über einen modernen Arbeitsplatz mit schneller Onlineanbindung (Glasfaser).
Seit Jahren arbeite ich mit der Lohnsoftware Agenda.
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